Flurkarte bestellen

Hier sehen Sie ein Beispiel einer Flurkarte. Standardmäßig erhalten Sie die Flurkarte wie hier dargestellt farbig im Format DIN-A4 und im Maßstab 1:1.000.
Hier sehen Sie ein Beispiel einer Flurkarte. Standardmäßig erhalten Sie die Flurkarte wie hier dargestellt farbig im Format DIN-A4 und im Maßstab 1:1.000.

Hier können Sie online einen Auszug aus der Flurkarte (auch Liegenschaftskarte genannt) bestellen, wenn sich das Grundstück im Land Brandenburg befindet.

 

Zum Bestellformular

Bitte geben Sie an, für welches Flurstück Sie die Karte benötigen. Das kann jedes beliebige Flurstück im Land Brandenburg sein. In Berlin und den anderen Bundesländern können wir Ihnen diesen Service leider nicht bieten. Dort wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständigen Kataster- und Vermessungsämter.

 

Im Allgemeinen erhalten Sie dann von uns einen farbigen DIN-A4-Auszug im Maßstab 1:1.000, in Ausnahmefällen (bei besonders großen oder kleinen Flurstücken) auch Auszüge in 1:500, 1:2.000 oder 1:5.000 im Format A4 oder A3.

Wir versenden die Karten per Post als Ausdruck auf fälschungsgeschütztem Papier. Dieser steht einer beglaubigten Ausfertigung gleich. 

Alternativ können wir Ihnen die Karte als PDF-Datei per Email zusenden.

Gewöhnlich versenden wir die Flurkarten spätestens einen Werktag nach Ihrer Bestellung. Hinzu kommt ggfs. die Postlaufzeit.

Dieser Service ist kostenpflichtig. Sie zahlen bei Zusendung per Email

26,18 Euro, bei Zusendung per Post 28,08 Euro. Mehrwertsteuer und ggfs. Porto sind hierin enthalten.

Mit dem Kartenauszug erhalten Sie einen Kostenbescheid, entweder auf Papier (bei Zusendung mit der Post) oder (bei Zusendung als PDF-Datei per Email) ebenfalls als PDF-Datei zum selbst ausdrucken.

Bestellen Sie die Flurkarte auf fremde Rechnung, zum Beispiel für Ihre Firma, einen Kunden oder Mandanten? Dann geben Sie den Namen und die Adresse des Kostenträgers bitte unbedingt im Feld "Anmerkungen" an, damit wir den Kostenbescheid gleich auf den richtigen Empfänger ausstellen können.

 

Flurkarten sind öffentlich und enthalten keine personenbezogenen, geschützten Daten. Sie können daher ohne Weiteres Flurkarten von beliebigen Grundstücken in Brandenburg bestellen. Sie müssen dafür kein berechtigtes Interesse, etwa als Eigentümer oder Nutzer, nachweisen .

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