Der Amtliche Lageplan ist ein entscheidender Teil Ihrer Bauantragsunterlagen. Er stellt für das Baugrundstück und die unmittelbare Umgebung alle tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten dar, die für die Baugenehmigung relevant sind.
Im Amtlichen Lageplan werden vermessungstechnisch erfaßte Sachverhalte durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit Siegel und Unterschrift beurkundet. Er gehört daher zu den
hoheitlichen Tätigkeiten.
Der Amtliche Lageplan holt einerseits Ihnen und Ihrem Architekten das Baugrundstück ins Büro. Damit haben Sie eine solide Grundlage, auf der Sie qualifiziert planen können. Andererseits
ermöglicht der Amtliche Lageplan dem Bauamt die bauordnungsrechtliche Beurteilung Ihres Bauvorhabens für die Baugenehmigung.
Im Amtlichen Lageplan werden Daten aus verschiedenen Quellen zusammengeführt:
Die Situation mit vorhandenen Gebäuden, Straßen, Geländehöhen, Bäumen usw. wird durch eine aktuelle, örtliche Aufmessung ermittelt. Wir fahren also zum Baugrundstück und messen die gesamte
Topographie auf.
Andere Angaben, wie Eigentümer und Flächen des Baugrundstücks und der Nachbargrundstücke, werden aus dem Liegenschaftskataster entnommen. Die Grundstücksgrenzen werden untersucht. Dabei werden die vorhandenen Grenzzeichen gesucht und mit dem Nachweis im Katasterzahlenwerk verglichen. Im Ergebnis werden im Amtlichen Lageplan die rechtmäßigen Grundstücksgrenzen dargestellt.
Weitere Angaben aus amtlichen Quellen ergänzen den Plan, zum Beispiel aus dem Grundbuch, aus dem Baulastenverzeichnis oder aus Bebauungsplänen.
Der Mindestinhalt des Amtlichen Lageplans ist im § 7 der brandenburgischen Bauvorlagenverordnung geregelt. Er enthält
Den Amtlichen Lageplan liefern wir Ihnen im Maßstab 1:200 auf Papier. Darüber hinaus geben wir den Amtlichen Lageplan auf Wunsch auch als PDF-, DXF- oder DWG-Datei ab, so daß Ihr Architekt damit
direkt in seinem CAD-System weiterarbeiten kann.
Sobald Ihr Architekt die Genehmigungsplanung fertiggestellt hat, schickt er uns die Bauzeichnungen zu. Wir nehmen die Projekteintragung vor, d.h., wir tragen das geplante Haus mit seinen
Abstandsflächen, Stellplätzen usw. in den Amtlichen Lageplan ein. Bei Bedarf berechnen wir auch die Grund- und Geschoßflächenzahlen und weisen nach, daß die im Bebauungsplan festgesetzten
Obergrenzen eingehalten sind.
Für weitere Informationen oder eine Kostenschätzung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser
Kontaktformular!
Voigt und Wolff
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Ziemensstraße 25 a
14542 Werder
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Telefon: 03327 / 66320