Ihr Bauvorhaben

Auch für Ihr Bauvorhaben werden wir gerne tätig. Die folgenden Vermessungsleistungen werden bei einem Bau im Land Brandenburg gewöhnlich erforderlich:

Teilungsvermessung

Ihr Bauplatz ist schon ein eigenes Grundstück? Er ist rundum eingeschlossen von Flurstücksgrenzen? Dann ist dieses Kapitel für Sie nicht relevant. Bitte lesen Sie unten unter "Amtlicher Lageplan" weiter.

Oder muss Ihr Bauplatz noch aus einem größeren Grundstück heraus getrennt werden? Dann ist eine Teilungsvermessung erforderlich.
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Amtlicher Lageplan

Amtlicher Lageplan, bitte klicken zum Vergrößern!
Amtlicher Lageplan, bitte klicken zum Vergrößern!

Der Amtliche Lageplan ist ein entscheidender Teil Ihrer Bauantragsunterlagen. Er stellt für das Baugrundstück und die unmittelbare Umgebung alle tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten dar, die für die Baugenehmigung relevant sind.

Im Amtlichen Lageplan werden vermessungstechnisch erfaßte Sachverhalte durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit Siegel und Unterschrift beurkundet. Er gehört daher zu den hoheitlichen Tätigkeiten.


Der Amtliche Lageplan holt einerseits Ihnen und Ihrem Architekten das Baugrundstück ins Büro. Damit haben Sie eine solide Grundlage, auf der Sie qualifiziert planen können. Andererseits ermöglicht der Amtliche Lageplan dem Bauamt die bauordnungsrechtliche Beurteilung Ihres Bauvorhabens für die Baugenehmigung.
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Grobabsteckung

Vor Beginn der Erdarbeiten wird die Lage und Höhe des Gebäudes auf der Baustelle kenntlich gemacht.
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Feinabsteckung

Nach Abschluß der Erdarbeiten und vor Beginn der Fundamentlegung erfolgt eine Feinabsteckung.
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Gebäudeeinmessungen

Als Gebäudeeinmessung bezeichnet man das Aufmaß eines fertiggestellten oder im Bau befindlichen Gebäudes nach Lage und Höhe.
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Das Bau-komplett-Paket

Das "Bau-komplett-Paket" enthält alle Vermessungsleistungen, die beim Bau eines Einfamilienhauses gewöhnlich anfallen, nämlich
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