Auch für Ihr Bauvorhaben werden wir gerne tätig. Die folgenden Vermessungsleistungen werden bei einem Bau im Land Brandenburg gewöhnlich erforderlich:
Ihr Bauplatz ist schon ein eigenes Grundstück? Er ist rundum eingeschlossen von Flurstücksgrenzen? Dann ist dieses Kapitel für Sie nicht relevant. Bitte lesen Sie unten unter "Amtlicher Lageplan"
weiter.
Oder muss Ihr Bauplatz noch aus einem größeren Grundstück heraus getrennt werden? Dann ist eine Teilungsvermessung erforderlich.
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Der Amtliche Lageplan ist ein entscheidender Teil Ihrer Bauantragsunterlagen. Er stellt für das Baugrundstück und die unmittelbare Umgebung alle tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten dar,
die für die Baugenehmigung relevant sind.
Im Amtlichen Lageplan werden vermessungstechnisch erfaßte Sachverhalte durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit Siegel und Unterschrift beurkundet. Er gehört daher zu den
hoheitlichen Tätigkeiten.
Der Amtliche Lageplan holt einerseits Ihnen und Ihrem Architekten das Baugrundstück ins Büro. Damit haben Sie eine solide Grundlage, auf der Sie qualifiziert planen können. Andererseits
ermöglicht der Amtliche Lageplan dem Bauamt die bauordnungsrechtliche Beurteilung Ihres Bauvorhabens für die Baugenehmigung.
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Vor Beginn der Erdarbeiten wird die Lage und Höhe des Gebäudes auf der Baustelle kenntlich gemacht.
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Nach Abschluß der Erdarbeiten und vor Beginn der Fundamentlegung erfolgt eine Feinabsteckung.
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Als Gebäudeeinmessung bezeichnet man das Aufmaß eines fertiggestellten oder im Bau befindlichen Gebäudes nach Lage und Höhe.
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Das "Bau-komplett-Paket" enthält alle Vermessungsleistungen, die beim Bau eines Einfamilienhauses gewöhnlich anfallen, nämlich
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Voigt und Wolff
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Ziemensstraße 25 a
14542 Werder
Mail: info@vermessung-vw.de
Telefon: 03327 / 66320