Was bedeutet "hoheitlich"?
Der ÖbVI wird auf allen Gebieten des Vermessungswesens tätig. Er erfüllt also hoheitliche und nicht hoheitliche Aufgaben.
Zu den hoheitlichen Tätigkeiten gehören alle Aufgaben, die durch Gesetz den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und den Katasterbehörden vorbehalten sind. Dazu gehören
Teilungsvermessungen, Grenzvermessungen, die Fertigung Amtlicher Lagepläne und anderes mehr. Der ÖbVI wird hoheitlich z.B. dann tätig, wenn er vermessungstechnisch ermittelte Sachverhalte
beurkundet oder Grenzzeichen widmet.
Darüber hinaus führt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur auch andere - nicht hoheitliche - Vermessungen aus, wie andere freiberuflich tätige Vermessungsingenieure auch. Hierzu
gehört das Feld der Ingenieurvermessung, die Bauvermessung, die Fertigung von (nicht amtlichen) Bestandsplänen und anderes mehr.