Ich habe Sie gebeten, mir ein Angebot für eine Teilungsvermessung / einen Amtlichen Lageplan / eine Gebäudeeinmessung zu machen. Sie haben mir daraufhin eine sogenannte "Kostenschätzung"
geschickt. Wieso bekomme ich kein Angebot? Kann ich mich darauf verlassen, daß es bei diesen Kosten bleibt?
Hier geht es um die hoheitlichen Vermessungsleistungen. Dabei werde ich als ÖbVI wie
eine Behörde tätig. Die Kosten für diese Leistungen sind gesetzlich geregelt, nämlich in der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen in Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO). Sie sind für alle ÖbVI und die
Katasterämter gleich. Die Kosten richten sich nach bestimmten Parametern, wie Bodenwert (in Euro/qm), Länge der alten und neuen Grenzen (in m), Größe des Baufeldes (in qm) oder Wert der baulichen
Anlage.
Die Kosten werden nach der Vermessung anhand der oben genannten Parameter berechnet und stehen damit fest. Es gibt hier also - anders als bei privatrechtlichen Leistungen - keinen Raum für
Verhandlungen, Rabatte oder Angebote.
Da die Kosten also erst nach der Vermessung feststehen, bekommen Sie von mir zunächst nur eine Kostenschätzung. Diese Kostenschätzung kann umso genauer sein, je besser Sie vorab Ihr Vorhaben
beschreiben. Dann wird der endgültige Kostenbescheid bis auf wenige Euro mit der Kostenschätzung übereinstimmen.
Größere Abweichungen sind nur dann zu erwarten, wenn sich beispielsweise die Grenzziehung gegenüber Ihren ursprünglichen Plänen ändert oder, bei Amtlichen Lageplänen, das aufzunehmende Baufeld
größer als angenommen ist. In solchen Fällen sprechen Sie mich bitte an, damit ich ggfs. die Kostenschätzung aktualisiere.
Voigt und Wolff
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Ziemensstraße 25 a
14542 Werder
Mail: info@vermessung-vw.de
Telefon: 03327 / 66320