Mein Nachbar hat an unserer gemeinsamen Grenze einen Maschendrahtzaun neu errichtet. Nach meiner Auffassung hat er dabei die Grenze um ca. 4 Millimeter überbaut. Können Sie mir helfen,
das zu beweisen?
Im Prinzip: Ja! In solchen Fällen empfiehlt sich eine Grenzvermessung. Wir würden Ihre Grenze untersuchen, die vorhandenen
Grenzzeichen freilegen, nach dem Nachweis im Liegenschaftskataster überprüfen und ggfs. neu abmarken. In einem Grenztermin werden Ihnen und Ihrem Nachbarn die Grenzzeichen vorgezeigt, so daß ein
eventueller Überbau direkt sichtbar wird.
Leider ist jedoch der Nachweis der Grenzen im Kataster nicht millimetergenau. Das liegt vor allem an den unvermeidlichen Ungenauigkeiten in den Vorgängermessungen, die wir der
Grenzwiederherstellung zugrunde legen müssen. Meßbandmessungen erfolgen auf Zentimeter. Je nach Gelände sind Ungenauigkeiten von 1 bis 2 Zentimeter auch bei sorgfältiger Messung nicht zu
vermeiden. Hinzu kommt, daß Grenzzeichen ihre Lage verändern können. Ändert ein Grenzstein seine Lage durch Bodenbewegungen um wenige Zentimeter, ist das kaum nachzuweisen.
Daher haben Liegenschaftsvermessungen unter günstigen Umständen Genauigkeiten von etwa 2 bis 4 Zentimetern. Überbauten, die wesentlich darunter liegen, lassen sich mit den Mitteln des
Katasters daher in aller Regel nicht nachweisen.
Wir empfehlen Ihnen daher, mit Ihrem Nachbarn eine einvernehmliche Lösung zu suchen.
Voigt und Wolff
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Ziemensstraße 25 a
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