Sie haben mir eine Ladung zum Grenztermin geschickt. Ich habe aber an dem Tag keine Möglichkeit, teilzunehmen. Muß ich trotzdem kommen?
Nein. Sie haben eine Einladung zum Grenztermin bekommen, damit Sie sich die Grenzzeichen an Ort und Stelle ansehen können, ich Ihnen Erläuterungen dazu geben kann und Sie die
Anerkennungserklärungen abgeben können. Sie sind aber nicht verpflichtet, am Grenztermin teilzunehmen.
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, zum Grenztermin zu kommen, können Sie jemandem eine Vollmacht ausstellen, der Sie beim Grenztermin vertritt.
Sollte auch das nicht möglich sein, bekommen Sie nach dem Grenztermin von mir per Post eine Bekanntgabe. Das ist eine Kopie der aufgenommenen Grenzniederschrift mit weiteren Erläuterungen. Wenn
dann immer noch Fragen offen bleiben, sollten Sie mich anrufen. Falls Sie den Abmarkungen widersprechen wollen, haben Sie dafür eine Frist von einem Monat ab Bekanntgabe.
Ihre Rechte bleiben also in jedem Fall gewahrt, auch wenn Sie nicht persönlich zum Grenztermin kommen können.
Voigt und Wolff
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Ziemensstraße 25 a
14542 Werder
Mail: info@vermessung-vw.de
Telefon: 03327 / 66320