Ist eine Flurkarte dasselbe wie ein Amtlicher Lageplan?
Nein.
Die Flurkarte enthält nur die Flurstücke mit ihren Grenzen und Flurstücksnummern sowie die Gebäude. Sie wird von den Katasterämtern geführt und steht flächendeckend für das ganze Land aktuell zur
Verfügung. Auszüge werden im Maßstab 1.500, 1:1.000 oder 1:2.000 schwarzweiß oder farbig ausgedruckt.
Ein Amtlicher Lageplan wird vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur individuell und aktuell für ein bestimmtes Baugrundstück gefertigt. Die örtlichen Gegebenheiten müssen an Ort und Stelle
durch einen Meßtrupp aufgemessen werden. Sein Inhalt geht über den der Flurkarte weit hinaus. Er umfaßt Eigentümer- und Grundbuchangaben, Geländehöhen, die vorhandene Bebauung einschließlich der
First- und Traufhöhen, Bäume, befestigte Flächen, Festsetzungen des Bebauungsplans und vieles andere mehr. Die Einzelheiten finden Sie hier. Amtliche Lagepläne sind farbig und gewöhnlich im Maßstab 1:200.
Für einen Bauantrag benötigen Sie beides: Einen Amtlichen Lageplan und eine aktuelle Flurkarte.
Voigt und Wolff
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Ziemensstraße 25 a
14542 Werder
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Telefon: 03327 / 66320