Hier haben wir zu Ihrer Information einige Fragen eingestellt, die uns von Auftraggebern und Bürgern oft gestellt werden, und die Antworten gegeben.
Dieser Teil der Website wird noch ständig ausgebaut. Sollte Ihre Frage hier nicht ausreichend beantwortet werden, zögern Sie nicht, uns anzurufen, schicken Sie uns eine Email oder verwenden Sie das Kontaktformular!
Diese Frage hören wir oft, und das Interesse ist berechtigt.
So global läßt sie sich aber nicht beantworten. Bitte rufen Sie uns an, und erklären uns, was genau vermessen werden soll, zu welchem Zweck
und auf welchem Grundstück. Dann könen wir Ihnen die Kosten sicherlich genauer benennen.
Dieses Symbol wird in Grenzniederschriften und Fortführungsrissen für Grenzsteine verwendet. Dabei symbolisiert das Quadrat den Grenzstein. Der Punkt darin ist der exakte Grenzpunkt. Die abgehenden Linien sind die Grenzen.
Vorhandene, alte Grenzzeichen und Grenzen werden in Schwarz gezeichnet. Neugesetzte Grenzzeichen und neu gezogene Grenzen sind rot.
Sie sehen also die Signatur für einen neugesetzten Grenzstein, von dem vier neue Grenzen abgehen.
Sie ist ein Sinnbild für den Kern unserer Kompetenz: Fachgerechtes Arbeiten im Liegenschaftskataster, an Grundstücksgrenzen und Grenzzeichen.
Mein Nachbar hat an unserer gemeinsamen Grenze einen Maschendrahtzaun neu errichtet. Nach meiner Auffassung hat er dabei die Grenze um ca. 4 Millimeter überbaut. Können Sie mir helfen, das zu beweisen?
Ich brauche eine Liegenschaftskarte. Ist das dasselbe wie eine Flurkarte?
Ja. Die Begriffe "Flurkarte", "Liegenschaftskarte", auch "Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Liegenschaftskarte" werden synomym für dasselbe Produkt verwendet.
Die Kosten einer Teilungsvermessung richten sich nach der Vermessungsgebührenordnung und bemessen sich nach dem Bodenwert, den Grenzlängen und der Anzahl der Grenzpunkte.
Haben Sie eine Karte, eine Skizze oder einen Plan der vorgesehenen Grundstücksteilung? Dann schicken Sie mir das bitte per Fax oder Mail zu.
Ich kann Ihnen die Kosten dann unverbindlich berechnen.
Sie haben mir eine Ladung zum Grenztermin geschickt. Ich habe aber an dem Tag keine Möglichkeit, teilzunehmen. Muß ich trotzdem kommen?
Ist eine Flurkarte dasselbe wie ein Amtlicher Lageplan?
Ich habe Sie gebeten, mir ein Angebot für eine Teilungsvermessung / einen Amtlichen Lageplan / eine Gebäudeeinmessung zu machen. Sie haben mir daraufhin eine sogenannte "Kostenschätzung" geschickt. Wieso bekomme ich kein Angebot? Kann ich mich darauf verlassen, daß es bei diesen Kosten bleibt?
Ich brauche mehr als eine Flurkarte. Ich brauche eine Flurkarte über mehrere Flurstücke. Ich brauche eine Flurkarte in einem speziellen Maßstab. Können Sie mir helfen?
Ja. Bitte geben Sie einfach alle relevanten Flurstücksnummern, durch Kommas getrennt, in das Feld "Flurstück" im Bestellformular für Flurkarten ein. Weitere Sonderwünsche können Sie uns im Feld "Anmerkungen" übermitteln. Bitte geben Sie auch Ihre Telefonnummer an, damit wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können.
Die grafische Genauigkeit der Flurkarte auf Papier oder als PDF-Datei reicht mir nicht aus. Ich möchte die Flurkarte in meinem CAD-System verwenden und brauche sie deshalb in einem maschinenlesbaren Format.
Kann ich die bestellte Flurkarte per Kreditkarte oder PayPal bezahlen? Soll ich Geld überweisen?
Nein, wir erwarten keine Vorauszahlung.
Sie erhalten zusammen mit der bestellten Flurkarte einen Kostenbescheid, entweder per Post auf Papier oder per Email als PDF-Datei. Diesen Kostenbescheid begleichen Sie bitte innerhalb von 5 Tagen durch Überweisung auf unser dort angegebenes Konto.
Voigt und Wolff
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Ziemensstraße 25 a
14542 Werder
Mail: info@vermessung-vw.de
Telefon: 03327 / 66320