Viele Gründe können die Zerlegung eines Flurstücks erforderlich machen. Einige Beispiele: Aus einem großen Acker soll eine Parzelle als Bauplatz herausgetrennt werden. Oder ein Grundstück wird in
zwei Teile geteilt, so daß jeder der zwei Erben einen eigenen Anteil bekommen kann. Oder jemand hat versehentlich seine Garage auf das Nachbargrundstück überbaut, und möchte jetzt den
Grundstücksteil ankaufen, den er in Anspruch genommen hat.
In jedem dieser Fälle ist eine Teilungsvermessung (eigentlich "Zerlegungsvermessung") notwendig.
Sie erteilen den notwendigen Auftrag, wir vermessen das Grundstück, ziehen die neue Grenze und marken sie durch Grenzzeichen ab. In einem Grenztermin werden allen Beteiligten die alten und neuen
Grenzen vorgezeigt. Wir reichen dem Katasteramt die Vermessungsschriften ein. Dort werden die neuen Flurstücke gebildet.
Das Verfahren ist also das gleiche, wie hier bereits beschrieben. Teilungsvermessungen gehören zu den hoheitlichen Tätigkeiten des ÖbVI.
Sollen Grundstücksteile verkauft oder an neue Eigentümer übertragen werden, müssen Sie in jedem Fall einen entsprechenden Vertrag beim Notar beurkunden lassen. Dieser sorgt auch dafür, daß die
notwendigen Eintragungen im Grundbuch erfolgen.
Voigt und Wolff
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Ziemensstraße 25 a
14542 Werder
Mail: info@vermessung-vw.de
Telefon: 03327 / 66320