Ist der Verlauf einer Grundstücksgrenze unklar oder umstritten, hilft eine Grenzvermessung weiter. Dabei wird die Grenze untersucht, fehlende Grenzzeichen werden ersetzt, falsch stehende werden
gerichtet.
Die möglichen Anlässe für eine Grenzvermessung sind vielfältig. Einige Beispiele:
Zwei Nachbarn streiten über den Verlauf der gemeinsamen Grenze. Um die Situation zu bereinigen, beschließen sie, die Grenze vermessen zu lassen. Wir werten die Vermessungsunterlagen sorgfältig
aus und untersuchen die in der Örtlichkeit noch vorhandenen Grenzzeichen. Wir stellen die fragliche Grenze wieder her. Fehlende Grenzzeichen werden ersetzt, falsch stehende werden gerichtet.
Damit ist die rechtmäßige Grenze in der Örtlichkeit wieder zweifelsfrei erkennbar. So kann oft der nachbarliche Frieden wiederhergestellt werden.
Ein Zaun soll gezogen werden oder eine Garage soll unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Der Grenzverlauf ist aber nicht genau bekannt. Um nicht zu riskieren, die Grenze
versehentlich zu überbauen, wird die Grenze vermessen.
Eine Baufirma hat eine unterirdische Telefonleitung gebaut und dabei die Grenzsteine an der straßenseitigen Grenze Ihres Grundstücks entfernt. In diesem Fall haben Sie einen Anspruch darauf, daß
die Baufirma die Grenzzeichen wiederherstellt. Das darf sie nicht selbst machen. Sie wird vielmehr einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur damit beauftragen.
Das Verfahren ist das gleiche wie bei der Teilungsvermessung. Auch bei der Grenzvermessung stellen Sie einen Vermessungsantrag,
wir beschaffen die notwendigen Vermessungsunterlagen, die Grenzen werden örtlich untersucht und es wird ein Grenztermin abgehalten.
Die Grenznachbarn erkennen die Abmarkungen der Grenze an. Diese Erklärungen werden in der Grenzniederschrift beurkundet. Auch die Grenzvermessung gehört zu den hoheitlichen Tätigkeiten des ÖbVI.
Voigt und Wolff
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Ziemensstraße 25 a
14542 Werder
Mail: info@vermessung-vw.de
Telefon: 03327 / 66320