Wenn es nur darum geht, die Grenze in der Örtlichkeit sichtbar zu machen, reicht eine Grenzanzeige oftmals aus. Im Vergleich zur Grenzvermessung ist sie mit weit weniger Aufwand und Kosten verbunden.
Auch bei der Grenzanzeige werden die Grenzen untersucht. Die Grenzsteine werden freigelegt und auf ihre richtige Lage überprüft. Sollten Grenzzeichen fehlen oder falsch stehen, wird der richtige
Grenzpunkt in der Örtlichkeit durch einen Holzpflock oder eine Farbmarkierung gekennzeichnet. Die Grenzpunkte werden Ihnen in der Örtlichkeit vorgezeigt und erläutert.
Es gibt jedoch keinen Grenztermin, und es werden keine Vermessungsschriften an das Katasteramt weitergeleitet. Dadurch wird im Vergleich zur Grenzvermessung viel Aufwand gespart. Die Grenzanzeige
kann daher wesentlich schneller und kostengünstiger erledigt werden als eine Grenzvermessung. Für viele Fälle reicht sie auch völlig aus, z.B. wenn Sie nur den Verlauf Ihrer Grenze sehen wollen,
um einen Zaun zu ziehen.
Der Nachteil: Es gibt keinen Grenztermin und die Beteiligten erkennen die Grenze nicht an. Deshalb gibt Ihnen eine Grenzanzeige keine Rechtssicherheit. Behauptet Ihr Nachbar, die angezeigte
Grenze entspräche nicht der rechtmäßigen Grenze, können Sie nichts dagegen tun. Sie können allenfalls nachträglich eine Grenzvermessung in Auftrag geben.
Die Grenzanzeige ist eine nicht hoheitliche Tätigkeit des ÖbVI.
Wenn Sie mir Ihren konkreten Fall schildern, kann ich Sie beraten, ob eine Grenzanzeige möglicherweise für Ihre Zwecke ausreicht, oder ob besser gleich eine Grenzvermessung gemacht werden sollte.
Voigt und Wolff
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Ziemensstraße 25 a
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