Viele Gründe können die Zerlegung eines Flurstücks erforderlich machen. Einige Beispiele: Aus einem großen Acker soll eine Parzelle als Bauplatz herausgetrennt werden. Oder ein Grundstück wird in
zwei Teile geteilt, so daß jeder der zwei Erben einen eigenen Anteil bekommen kann. Oder jemand hat versehentlich seine Garage auf das Nachbargrundstück überbaut, und möchte jetzt den
Grundstücksteil ankaufen, den er in Anspruch genommen hat.
In jedem dieser Fälle ist eine Teilungsvermessung (eigentlich "Zerlegungsvermessung") notwendig.
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Ist der Verlauf einer Grundstücksgrenze unklar oder umstritten, hilft eine Grenzvermessung weiter. Dabei wird die Grenze untersucht, fehlende Grenzzeichen werden ersetzt, falsch stehende werden
gerichtet.
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Wenn es nur darum geht, die Grenze in der Örtlichkeit sichtbar zu machen, reicht eine Grenzanzeige oftmals aus. Im Vergleich zur Grenzvermessung ist sie mit weit weniger Aufwand und Kosten
verbunden.
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Wir befassen uns nicht nur mit Grundstücken und Grenzen, sondern auch - als Teil unserer nicht hoheitlichen Leistungen - mit allen Zweigen
der Ingenieurvermessung.
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Darüber hinaus erbringen wir eine Vielzahl von weiteren Vermessungs- und Beratungsleistungen.
Fragen Sie uns! Wir informieren Sie gerne persönlich, telephonisch oder per E-Mail: Kontakt
Voigt und Wolff
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Ziemensstraße 25 a
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